1. Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
PICTOMEDIA, Inhaber Branimir Martinko („PICTOMEDIA“) und seinen Kunden über
Fotografie, Video- und Content-Produktion, Mediengestaltung, Musik- und Audioproduktion,
KI-gestützte Kreativleistungen, Web-, Marketing- und Strategieleistungen, Datenschutz-,
Compliance- und Website-Checks, Beratungsleistungen, laufende Betreuung sowie Workshops,
Seminare und Schulungen.
(2) Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB sein. Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder Verbraucher
gelten, finden nur auf die jeweils genannte Kundengruppe Anwendung.
(3) Diese AGB gelten nicht für den Verkauf und Versand körperlicher Waren
über den Online-Shop sowie nicht für eigenständig über den Online-Shop verkaufte digitale
Standardprodukte oder Downloads. Hierfür gelten gesonderte Online-Shop-AGB. Die digitale
Bereitstellung eines individuell beauftragten Arbeitsergebnisses, etwa von Fotos, Videos,
Musikdateien, Grafiken oder Berichten, bleibt Bestandteil des jeweiligen Dienstleistungs-
oder Werkvertrags nach diesen AGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften über digitale Produkte
bleiben unberührt, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind.
(4) PICTOMEDIA weist den Kunden vor Vertragsschluss auf diese AGB hin und
ermöglicht ihm, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot,
im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Individualabrede haben Vorrang.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur
Vertragsbestandteil, wenn PICTOMEDIA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Anbieter / Vertragspartner
Branimir Martinko – PICTOMEDIA
Schorndorfer Str. 27, 73650 Winterbach, Deutschland
E-Mail: info@pictomedia.eu
Telefon: +49 172 7255355
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG – die Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
A) Allgemeine Dienstleistungen
3. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website, Preisbeispiele und
Preisrechner sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Maßgeblich sind das individuelle Angebot, das Briefing, die Auftragsbestätigung und sonstige
ausdrücklich getroffene Vereinbarungen.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von PICTOMEDIA
innerhalb der angegebenen Annahmefrist annimmt, PICTOMEDIA einen Auftrag ausdrücklich in
Textform bestätigt oder PICTOMEDIA auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erkennbar mit der
Vertragsleistung beginnt.
(3) Art und Umfang der Leistung, Arbeitsergebnisse, Nutzungsrechte,
Korrekturschleifen, Termine, Vergütung und gegebenenfalls Fremdkosten ergeben sich aus der
individuellen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags werden vor ihrer Ausführung
gesondert vereinbart. Entsteht durch eine gewünschte Änderung ein zusätzlicher Aufwand, wird
der Kunde vorab über die daraus entstehende zusätzliche Vergütung informiert.
(5) PICTOMEDIA kann Auftragsanfragen vor Vertragsschluss ablehnen, wenn
deren Inhalt rechtswidrig, offensichtlich rechtsverletzend, diskriminierend, ehrverletzend,
sittenwidrig oder unzumutbar ist. Nach Vertragsschluss gelten die gesetzlichen und
vertraglich vereinbarten Kündigungs- und Rücktrittsrechte.
4. Dienstleistung, Werkleistung und Mitwirkung des Kunden
(1) Ob PICTOMEDIA eine Tätigkeit oder einen bestimmten Erfolg schuldet,
richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsinhalt. Beratungs-, Strategie-, Betreuungs- und
Schulungsleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen, soweit kein bestimmter Erfolg
ausdrücklich vereinbart wurde. Bei der Herstellung eines konkret vereinbarten Arbeitsergebnisses
können werkvertragliche Vorschriften anwendbar sein.
(2) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Inhalte, Freigaben, Ansprechpartner, Zugänge, Unterlagen und Entscheidungen
rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
(3) Verzögert sich die Leistung aufgrund verspäteter, unvollständiger oder
fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch
entstehender zusätzlicher Aufwand wird nur berechnet, soweit dies vorher vereinbart wurde
oder der Kunde nach Hinweis auf den zusätzlichen Aufwand an seiner verzögernden oder
geänderten Vorgabe festhält.
(4) Verbindliche Termine oder Fertigstellungsfristen müssen ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sein. Sonstige Terminangaben sind Planungsangaben. Gesetzliche
Rechte des Kunden bei einer von PICTOMEDIA zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.
5. Vergütung, Anzahlung, Fremdkosten und Verzug
(1) Es gelten die individuell vereinbarten Preise. Aufgrund der
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Eine Anzahlung, regelmäßig bis zu 50 Prozent der vereinbarten
Vergütung, ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag
vereinbart wurde. PICTOMEDIA ist in diesem Fall berechtigt, mit der Leistung erst nach Eingang
der Anzahlung zu beginnen.
(3) Bei Dienstleistungen wird die Vergütung nach Erbringung der
vereinbarten Leistung fällig. Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen wird die Vergütung mit
Abnahme fällig, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung besteht. Vereinbarte Abschlags-
oder Teilzahlungen bleiben unberührt.
(4) Rechnungen sind zu dem darin angegebenen Zahlungstermin fällig. Fehlt
eine besondere Zahlungsfrist, ist die Rechnung nach Zugang fällig. Der Eintritt des Verzugs
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Reise-, Übernachtungs-, Park-, Maut-, Location-, Model-, Requisiten-,
Genehmigungs-, Lizenz-, Versand- und sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, wenn dies
vereinbart wurde oder der Kunde ihrer Entstehung vorher zugestimmt hat. Nicht stornierbare,
bereits freigegebene Fremdkosten bleiben bei einer Beendigung des Auftrags geschuldet.
(6) Bei Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland kann bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen.
Der Unternehmer stellt PICTOMEDIA hierfür die erforderlichen richtigen Unternehmens- und
Umsatzsteuerdaten zur Verfügung.
6. Korrekturen, Freigaben, Abnahme und Mängelrechte
(1) Anzahl und Umfang von Korrekturschleifen ergeben sich aus der
individuellen Vereinbarung. Änderungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder
auf einer nachträglichen Änderung des Briefings beruhen, sind zusätzliche Leistungen.
(2) Der Kunde prüft ihm zur Freigabe vorgelegte Entwürfe, Texte, Layouts,
Schnitte, Musikfassungen, Webseitenstände und sonstige Zwischenergebnisse sorgfältig.
Erteilte Freigaben sind für die weitere Bearbeitung verbindlich. PICTOMEDIA haftet nicht für
Fehler, die der Kunde trotz erkennbarer Prüfmöglichkeit ausdrücklich freigegeben hat, es sei
denn, PICTOMEDIA hat den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt.
(3) Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, stellt PICTOMEDIA das fertiggestellte
Werk zur Abnahme bereit. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
PICTOMEDIA kann eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gegenüber Verbrauchern tritt eine
gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur
Abnahme in Textform auf die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung
mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.
(4) Gegenüber Unternehmern gilt eine zur Abnahme bereitgestellte Leistung
als abgenommen, wenn der Unternehmer sie produktiv nutzt, veröffentlicht, live schaltet oder
an Dritte weitergibt, obwohl ihm kein wesentlicher, die vertragsgemäße Nutzung hindernder
Mangel bekannt ist. Verdeckte Mängel und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(5) Bei berechtigten Mängeln erhält PICTOMEDIA zunächst Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie
unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(6) Eine rein subjektive Abweichung vom persönlichen Geschmack ist kein
Mangel, wenn das Arbeitsergebnis dem vereinbarten Briefing, dem erkennbaren Stil von PICTOMEDIA
und den objektiv vereinbarten Anforderungen entspricht.
7. Kündigung, Stornierung und Umbuchung von Aufträgen und Terminen
(1) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von den folgenden
Regelungen unberührt.
(2) Ein verbindlich reservierter Shooting-, Produktions-, Beratungs- oder
Projekttermin kann bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei storniert oder nach
Verfügbarkeit einmalig umgebucht werden. Bereits vereinbarte und nicht mehr stornierbare
Fremdkosten sind zu erstatten.
(3) Bei einer späteren Stornierung oder Kündigung gelten die gesetzlichen
Vergütungs- und Schadensersatzregelungen. PICTOMEDIA muss sich ersparte Aufwendungen,
tatsächlich erzielte Ersatzbuchungen und einen Erwerb anrechnen lassen, dessen Erzielung
böswillig unterlassen wurde. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein
geringerer Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch besteht.
(4) Bei einer Kündigung eines Werkvertrags durch den Kunden bleiben
insbesondere die gesetzlichen Regelungen über die Anrechnung ersparter Aufwendungen und
anderweitigen Erwerbs unberührt.
(5) Bei objektiv ungeeignetem Wetter für ein vereinbartes Outdoor-Shooting,
bei einer Sicherheitsgefährdung oder bei behördlichen Einschränkungen vereinbaren die Parteien
vorrangig einen Ersatztermin. Unvermeidbar angefallene, zuvor freigegebene Fremdkosten bleiben
geschuldet.
8. Krankheit, Ausfall und höhere Gewalt
(1) Kann PICTOMEDIA wegen unvorhersehbarer schwerer Erkrankung, Unfall,
behördlicher Maßnahme, Naturereignis, Streik, unvorhersehbarer Reisebeschränkung oder eines
anderen von PICTOMEDIA nicht zu vertretenden und trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeidbaren
Ereignisses nicht leisten, wird der Kunde unverzüglich informiert.
(2) Die Parteien vereinbaren nach Möglichkeit einen zumutbaren Ersatztermin
oder eine angemessene Fristverlängerung. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder ein
Ersatztermin für den Kunden unzumutbar, werden nicht verdiente Zahlungen erstattet.
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte sowie die Haftungsregelung in
Ziffer 24 bleiben unberührt.
(3) Ausfälle von Zulieferern, Plattformen oder technischen Diensten gelten
nur dann als Ereignis im Sinne dieser Ziffer, wenn PICTOMEDIA den Ausfall nicht zu vertreten
hat, den Anbieter sorgfältig ausgewählt hat und die Folgen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht
vermeiden konnte.
B) Fotografie, Video, Content, Musik und KI
9. Urheberrecht und allgemeine Nutzungsrechte
(1) Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an Fotos, Videos,
Filmen, Grafiken, Layouts, Designs, Texten, Konzepten, Musik, Tonaufnahmen, Sounddesign,
Presets, Prompts, Briefings und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben, soweit solche Rechte
bestehen und nichts anderes vereinbart wurde, bei Branimir Martinko / PICTOMEDIA.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches,
nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem individuell vereinbarten zeitlichen, räumlichen
und inhaltlichen Umfang. Sind Nutzungsarten nicht ausdrücklich bezeichnet, werden nur die
Rechte eingeräumt, die zur Erreichung des für beide Parteien erkennbaren Vertragszwecks
erforderlich sind.
(3) Nicht automatisch umfasst sind insbesondere bezahlte Werbeanzeigen,
großflächige Kampagnen, TV- oder Kinonutzung, Weiterlizenzierung, Verkauf, Stock-Nutzung,
Nutzung in weiterverkauften Templates oder Produkten, Merchandising, Nutzung für KI-Training,
Modelltraining oder Datensätze sowie eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks.
(4) Die rein technische Weitergabe an eine vom Kunden beauftragte
Druckerei, Web-, Werbe- oder Social-Media-Agentur oder an einen sonstigen technischen
Dienstleister ist zulässig, soweit dies ausschließlich zur Ausübung der dem Kunden
eingeräumten Nutzungsrechte erfolgt und der Dienstleister keine eigenen Nutzungs- oder
Weitergaberechte erhält.
(5) Eine Übertragung, Unterlizenzierung oder sonstige Weitergabe von
Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Dies gilt nicht für die
zulässige technische Weitergabe nach Absatz 4.
(6) Bearbeitungen, Verfremdungen, starke Filter, Retuschen, Compositings,
KI-Veränderungen, Entfernung von Wasserzeichen oder andere in die persönliche geistige
Schöpfung eingreifende Veränderungen sind nur im vereinbarten Umfang oder mit vorheriger
Zustimmung zulässig. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
(7) Bei rein privater Nutzung durch Verbraucher besteht keine Pflicht zur
Namensnennung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei geschäftlicher, redaktioneller
oder öffentlicher Nutzung durch Unternehmer ist, soweit technisch möglich und im konkreten
Nutzungskontext zumutbar, die vereinbarte Urheberbezeichnung zu verwenden. Fehlt eine
ausdrückliche Vereinbarung, lautet sie: „Branimir Martinko / PICTOMEDIA“.
(8) Rohdateien, RAW-Dateien, offene Projektdateien, editierbare Layouts,
Quelltexte, Einzelspuren, Stems, Promptverläufe und nicht ausgewählte Aufnahmen sind nur
geschuldet, wenn ihre Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Foto-, Video- und Content-Produktionen
(1) Auswahl, Bildsprache, Schnitt, Farblook, Retusche und kreative
Umsetzung erfolgen im Rahmen des vereinbarten Briefings und des erkennbaren Stils von
PICTOMEDIA. Eine bestimmte Anzahl technisch oder gestalterisch ungeeigneter Aufnahmen wird
nicht geschuldet.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Personen, Orte, Gebäude,
Marken, Produkte und sonstige Motive, die er für die Produktion vorgibt oder bereitstellt,
im vereinbarten Umfang aufgenommen und genutzt werden dürfen, soweit die Einholung der
erforderlichen Rechte nicht ausdrücklich von PICTOMEDIA übernommen wurde.
(3) Bei Veranstaltungen oder Produktionen mit mehreren Beteiligten
vereinbaren die Parteien vorab, wer erforderliche Informationen, Einwilligungen, Model
Releases, Hausrechtsfreigaben oder sonstige Erlaubnisse einholt und dokumentiert.
(4) Der Kunde darf Fotos, Videos und Content nur im eingeräumten
Nutzungsumfang veröffentlichen. Plattformbedingte automatische Formatanpassungen oder
technisch notwendige Zuschnitte sind zulässig, soweit das Werk dadurch nicht entstellt wird.
11. Musik, Sounddesign, Audio und Nutzung in Videos
(1) Soweit PICTOMEDIA eigene Texte, Konzepte, Arrangements, Sounddesigns,
Musikbestandteile, Tonaufnahmen oder sonstige geschützte Beiträge erstellt, verbleiben die
daran bestehenden Rechte bei PICTOMEDIA, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde.
(2) Wird Musik oder Audio in ein von PICTOMEDIA erstelltes Video oder
anderes Gesamtwerk eingebunden, erhält der Kunde grundsätzlich nur das Recht, das
unveränderte Gesamtwerk im vereinbarten Umfang zu nutzen. Die Musik darf nicht ohne
gesonderte Lizenz aus dem Gesamtwerk herausgelöst oder eigenständig verwertet werden.
(3) Ohne ausdrückliche zusätzliche Lizenz sind insbesondere nicht erlaubt:
die Veröffentlichung der Musik als eigener Song oder eigenständige Audiodatei, Streaming-
oder Downloadvertrieb, Weitergabe oder Verkauf, Unterlizenzierung, Verwendung in anderen
Videos oder Produktionen, Remixe, Sampling, Bearbeitung einzelner Spuren, Stimmklonung,
Training oder Weiterverarbeitung mit KI-Systemen sowie die Verwendung in Musikbibliotheken,
Stock-Angeboten, Templates oder weiterverkauften Produkten.
(4) Der Kunde darf die Musik, das Audio oder das damit verbundene
Gesamtwerk nicht ohne vorherige Zustimmung von PICTOMEDIA bei Content-ID-, Rechteverwaltungs-,
Fingerprinting- oder vergleichbaren Sperrsystemen anmelden. Ebenso ist eine Anmeldung als
eigenes Werk, eine falsche Urheberbenennung oder die Beanspruchung ausschließlicher Rechte
unzulässig.
(5) Plattformen können automatisierte Rechtehinweise, Sperren oder
Monetarisierungsansprüche auslösen. PICTOMEDIA unterstützt den Kunden im zumutbaren Umfang
mit vorhandenen Lizenz- oder Erstellungsnachweisen. Eine Garantie dafür, dass Plattformen
keine automatisierten Beanstandungen auslösen, wird nicht übernommen.
(6) Bei eigenständig beauftragter Musik oder Audio richtet sich der
Nutzungsumfang ausschließlich nach der vereinbarten Musiklizenz. Fehlt eine ausdrückliche
Beschreibung, werden nur diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für den erkennbaren
Vertragszweck erforderlich sind.
(7) Eine Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte ist nicht gestattet.
Gesetzliche Ansprüche wegen einer unberechtigten Nutzung, insbesondere auf Unterlassung,
Auskunft und Schadensersatz, bleiben unberührt.
12. KI- und softwaregestützte Produktion
(1) PICTOMEDIA kann zur Bild-, Video-, Text-, Audio- und Musikproduktion
sowie zur Retusche, Optimierung, Ideenentwicklung oder Automatisierung KI- und
softwaregestützte Werkzeuge einsetzen, soweit dies mit dem vereinbarten Auftrag vereinbar ist.
(2) Bei KI-gestützten Produktionen kann die kreative Leistung von
PICTOMEDIA insbesondere in eigenen Texten, Konzepten, Dramaturgie, Briefings, Prompts,
Auswahl-, Bearbeitungs- und Kombinationsentscheidungen sowie in der finalen redaktionellen
und gestalterischen Bearbeitung bestehen.
(3) PICTOMEDIA räumt nur solche Rechte ein, über die PICTOMEDIA selbst
verfügen darf. Soweit Bestandteile mithilfe externer Anbieter erzeugt oder bearbeitet werden,
können deren jeweils bei Nutzung geltende Lizenzbedingungen den verfügbaren Rechteumfang
begrenzen. Wesentliche, für den vereinbarten Nutzungszweck erkennbare Beschränkungen werden
dem Kunden vor Vertragsschluss oder unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt.
(4) Bei KI-generierten oder KI-unterstützten Bestandteilen wird keine
Garantie für urheberrechtliche Schutzfähigkeit, vollständige Exklusivität, weltweite
Einzigartigkeit oder absolute Kollisionsfreiheit übernommen. PICTOMEDIA bleibt jedoch
verpflichtet, die vereinbarte Leistung fachgerecht und im Rahmen der bekannten
Nutzungsbedingungen zu erbringen.
(5) Die gezielte unzulässige Nachahmung konkreter lebender oder
verstorbener Künstler, Stimmen, geschützter Figuren, Werke, Marken, Logos oder sonstiger
Rechte Dritter ist nicht geschuldet. PICTOMEDIA kann entsprechende Vorgaben ablehnen.
(6) Soweit eine gesetzliche Kennzeichnung oder Offenlegung für
KI-generierte oder manipulierte Inhalte erforderlich ist, informiert PICTOMEDIA den Kunden
über die bei Übergabe erkennbaren Anforderungen. Der Kunde ist für spätere Änderungen,
erneute Bearbeitungen, die konkrete Veröffentlichungssituation und die Einhaltung der in
seinem Verantwortungsbereich geltenden Kennzeichnungspflichten verantwortlich.
13. Kundenmaterial, Rechte Dritter und Freistellung
(1) Stellt der Kunde Logos, Texte, Musik, Fotos, Videos, Marken, Namen,
Samples, Audioaufnahmen, Datensätze, Zugangsdaten oder sonstige Inhalte bereit, versichert
er, zur vertragsgemäßen Nutzung und Bearbeitung berechtigt zu sein und erforderliche
Einwilligungen oder Freigaben eingeholt zu haben.
(2) Der Kunde stellt PICTOMEDIA von berechtigten Ansprüchen Dritter frei,
soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Pflichten nach Absatz 1
beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) PICTOMEDIA informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte
Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung und erkennt
Forderungen oder Vergleiche nicht ohne Abstimmung an, soweit dies zumutbar ist. Die
Freistellung gilt nicht, soweit PICTOMEDIA die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
(4) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung, kann
PICTOMEDIA die Verwendung des betreffenden Materials bis zur Klärung aussetzen oder eine
rechtlich unbedenkliche Ersatzvorgabe verlangen.
14. Überlassene Gegenstände, Bereitstellung und Archivierung
(1) Für Produktionen überlassene Gegenstände wie Schmuck, Uhren,
Prototypen, Produkte, Kleidung oder Requisiten werden mit der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt behandelt. Die Haftung richtet sich einheitlich nach Ziffer 24. Eine angemessene
Versicherung besonders wertvoller Gegenstände wird dem Kunden empfohlen.
(2) Versand, Transportart, Kosten und Rücksendung überlassener Gegenstände
werden individuell vereinbart. Die gesetzliche Gefahrtragung bleibt unberührt.
(3) Arbeitsergebnisse werden in der vereinbarten Form, üblicherweise als
Download oder elektronischer Link, bereitgestellt. Ein physischer Datenträger wird nur
geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.
(4) PICTOMEDIA bewahrt ausgelieferte Projektdateien grundsätzlich für
mindestens 30 Tage nach Bereitstellung auf. Eine darüber hinausgehende oder dauerhafte
Archivierung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche
Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(5) Der Kunde sichert die bereitgestellten Dateien unverzüglich auf
eigenen geeigneten Speichermedien. Nach Ablauf der vereinbarten oder in Absatz 4 genannten
Aufbewahrungszeit können Projekt- und Ausgabedateien gelöscht werden.
C) Datenschutz-, Compliance-, Website- und DSB-Leistungen
15. Datenschutz-, Compliance- und Website-Checks
(1) Datenschutz-, Compliance-, Website-, Risiko-, Ampel-, Audit-
Vorbereitungs- und KI-Risikomanagement-Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, fachliche, organisatorische, strukturelle und technische Unterstützungsleistungen.
(2) Der konkrete Prüfungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket oder
Angebot. Eine Sichtprüfung öffentlich zugänglicher Inhalte umfasst ohne besondere
Vereinbarung insbesondere keine vollständige technische Tiefenanalyse, Server- oder
Quellcodeprüfung, IT-Forensik, Penetrationstests, vollständige Prüfung interner Prozesse,
anwaltliche Prüfung, Vertretung gegenüber Gerichten oder Behörden oder technische Umsetzung.
(3) PICTOMEDIA ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine
eigenständige anwaltliche Vertretung, steuerliche Beratung oder Rechtsdienstleistung, die
außerhalb einer gesetzlich erlaubten Nebenleistung oder eines wirksam vereinbarten
Datenschutzbeauftragten-Mandats liegt. Erfordert eine Fragestellung eine darüber hinausgehende
rechtliche Einzelfallprüfung, wird die Einholung anwaltlichen Rates empfohlen.
(4) Bewertungen und Empfehlungen beruhen auf dem vereinbarten Prüfumfang,
dem zum Prüfzeitpunkt erkennbaren Stand und den vom Kunden bereitgestellten richtigen und
vollständigen Informationen. Eine absolute Garantie für vollständige DSGVO-Konformität,
Abmahnsicherheit, behördliche Beanstandungsfreiheit oder vollständige Risikofreiheit wird
nicht übernommen.
(5) Die Pflicht zur fachgerechten Erbringung der konkret vereinbarten
Prüfung bleibt unberührt. Haftungsausschlüsse gelten ausschließlich nach Maßgabe der
Ziffer 24.
(6) Der Kunde bleibt für seine Website, Rechtstexte, Prozesse, Systeme,
Einwilligungsmechanismen, Verträge, Verzeichnisse, technischen und organisatorischen
Maßnahmen sowie für die Entscheidung und Umsetzung empfohlener Maßnahmen verantwortlich.
Dies gilt insbesondere bei unvollständigen Angaben, nicht umgesetzten Empfehlungen oder
späteren Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
16. Externer Datenschutzbeauftragter
(1) Eine Bestellung von Branimir Martinko / PICTOMEDIA als externer
Datenschutzbeauftragter erfolgt ausschließlich durch eine gesonderte ausdrückliche
Vereinbarung und die erforderliche formelle Benennung. Ohne diese Vereinbarung übernimmt
PICTOMEDIA keine gesetzlichen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
(2) Bei einem DSB-Mandat richten sich Aufgaben und Stellung insbesondere
nach den Artikeln 37 bis 39 DSGVO und den ergänzend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Inhalt, Vergütung, Mitwirkungspflichten, Laufzeit, Kündigung, Vertraulichkeit,
Ansprechpartner sowie Melde- und Veröffentlichungspflichten werden in einem gesonderten
DSB-Vertrag geregelt. Dieser geht bei Widersprüchen den allgemeinen AGB vor.
(3) Der Kunde stellt die frühzeitige Einbindung, erforderliche Zugänge,
Informationen, Ressourcen, Ansprechpartner und die unabhängige Aufgabenerfüllung des
Datenschutzbeauftragten sicher. Weisungen, die die gesetzlich vorgesehene unabhängige
Bewertung beeinträchtigen, sind unzulässig.
(4) Der Kunde bleibt als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter für
die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten, seine Entscheidungen und die Umsetzung
geeigneter Maßnahmen verantwortlich. Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten
überträgt diese gesetzliche Verantwortung nicht auf PICTOMEDIA.
(5) Das DSB-Mandat umfasst keine gerichtliche Vertretung, keine Vertretung
in Bußgeld-, Schadensersatz- oder Abmahnverfahren und keine außerhalb der gesetzlichen
DSB-Aufgaben oder erlaubten Nebenleistungen liegende anwaltliche Rechtsberatung, sofern dies
nicht durch eine hierzu befugte Stelle gesondert erbracht wird.
17. Web-, Marketing-, Strategie- und Erfolgsleistungen
(1) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk oder messbarer Erfolg
vereinbart wurde, schuldet PICTOMEDIA eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten
wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Insbesondere werden keine bestimmten Rankings, Reichweiten, Leads,
Umsätze, Conversions, Buchungen, Plattformfreigaben oder sonstigen Marktresultate garantiert.
Suchmaschinen, Plattformen, Algorithmen, Marktbedingungen und Nutzerverhalten liegen
außerhalb des alleinigen Einflusses von PICTOMEDIA.
18. Laufende Betreuung, Laufzeit und Kündigung
(1) Wird eine laufende Betreuung vereinbart und enthält der Einzelvertrag
keine abweichende Regelung, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit
weiter und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und
vereinbarte, nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.
D) Workshops, Seminare und Schulungen
19. Buchung, Teilnahme und Lehrmaterialien
(1) Inhalt, Termin, Ort, Online-Zugang, Dauer, Zielgruppe, Teilnahmegebühr
und gegebenenfalls Mindestteilnehmerzahl ergeben sich aus der jeweiligen
Veranstaltungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot.
(2) Die Teilnahmeberechtigung ist persönlich. Eine Ersatzperson kann nach
vorheriger Mitteilung benannt werden, sofern keine sachlichen Gründe entgegenstehen und die
Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(3) Schulungen und Workshops vermitteln die vereinbarten Inhalte. Ein
bestimmter Lern-, Prüfungs-, Zertifizierungs-, Berufs- oder wirtschaftlicher Erfolg wird nur
geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie dürfen nur für die eigene, vereinbarte Nutzung
verwendet werden. Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung für Dritte,
Kommerzialisierung, Aufnahme in eigene Kurse oder Nutzung zum KI-Training bedürfen einer
ausdrücklichen Erlaubnis.
(5) Ton-, Bild-, Bildschirm- oder Videoaufnahmen einer Veranstaltung
sowie Mitschnitte von Teilnehmenden sind nur mit vorheriger Zustimmung von PICTOMEDIA und
gegebenenfalls der betroffenen Personen zulässig.
20. Änderungen, Absage und Stornierung von Veranstaltungen
(1) PICTOMEDIA kann Dozent, Ablauf, Inhalte oder Veranstaltungsort aus
sachlichem Grund ändern, wenn der Gesamtcharakter erhalten bleibt und die Änderung für die
Teilnehmer zumutbar ist. Wesentliche Termin-, Orts- oder Inhaltsänderungen berechtigen
Verbraucher dazu, kostenfrei vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten.
(2) Wird eine angekündigte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder kann
die Veranstaltung wegen Krankheit, höherer Gewalt oder eines anderen nicht zu vertretenden
wichtigen Grundes nicht stattfinden, kann PICTOMEDIA einen Ersatztermin anbieten oder die
Veranstaltung absagen. Bei Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Ein
Gutschein wird nur mit Zustimmung des Teilnehmers ausgestellt.
(3) Reise-, Hotel- und sonstige persönliche Aufwendungen werden bei einer
von PICTOMEDIA nicht zu vertretenden Absage nicht ersetzt. Bei einem von PICTOMEDIA zu
vertretenden Schaden gilt Ziffer 24.
(4) Außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Teilnehmer bis
14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung
gelten die gesetzlichen Vergütungs- und Schadensersatzregeln unter Anrechnung ersparter
Aufwendungen und einer möglichen Ersatzbelegung. Der Teilnehmer darf nachweisen, dass kein
oder ein geringerer Anspruch entstanden ist.
(5) Für einen Vertrag über eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer
Freizeitbetätigung kann bei einem spezifisch vereinbarten Termin oder Zeitraum das
gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB ausgeschlossen sein. Dieser
Ausschluss gilt nicht allein deshalb, weil eine berufliche Datenschutz-, KI-, Marketing-
oder sonstige Fachschulung einen festen Termin hat.
21. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen
(1) Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Dienstleistungsvertrag grundsätzlich ein gesetzliches
Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Unternehmern steht kein
gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.
(2) Soll PICTOMEDIA auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der
Widerrufsfrist beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen. Widerruft der
Verbraucher anschließend, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für
die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulden.
(3) Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt das
Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung nur, wenn der Verbraucher vor Beginn
ausdrücklich zugestimmt hat, dass PICTOMEDIA vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger
Vertragserfüllung erlischt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird diese Erklärung auf einem
dauerhaften Datenträger eingeholt und bestätigt.
(4) Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für
widerrufsfähige Dienstleistungsverträge. Bei gesetzlichen Ausnahmen wird der Verbraucher
vor Vertragsschluss gesondert informiert.
E) Allgemeine Bestimmungen
22. Vertraulichkeit, Datenschutz und Kommunikation
(1) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder nach
ihrer Natur vertrauliche Geschäfts- und Projektinformationen vertraulich. Gesetzliche
Offenlegungspflichten und die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete berufliche
Berater oder Erfüllungsgehilfen bleiben unberührt.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften und der Datenschutzerklärung von PICTOMEDIA. Soweit PICTOMEDIA
personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung.
(3) E-Mail und nach Absprache WhatsApp können als Kommunikationswege
genutzt werden. Besonders sensible Daten, Gesundheitsdaten, vertrauliche Zugangsdaten oder
umfangreiche personenbezogene Unterlagen sollen nur über einen hierfür vereinbarten
geeigneten Übertragungsweg versendet werden.
(4) Vertragsrelevante Erklärungen, Freigaben, Änderungen und Kündigungen
sollen aus Nachweisgründen mindestens in Textform erfolgen. Der gesetzliche Vorrang
individueller Vereinbarungen und zwingende Formerfordernisse bleiben unberührt.
23. Drittanbieter und Plattformen
(1) Soweit der Kunde selbst Verträge oder Nutzerkonten bei Drittanbietern,
Plattformen, Hosting-, Social-Media-, Zahlungs-, Druck-, Musik-, KI- oder Softwarediensten
unterhält, gelten deren Bedingungen ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Kunden und
dem jeweiligen Drittanbieter.
(2) Bedingungen eines Drittanbieters werden nicht allein durch ihre
Erwähnung Bestandteil des Vertrags zwischen PICTOMEDIA und dem Kunden.
(3) PICTOMEDIA haftet nach Maßgabe von Ziffer 24 für die sorgfältige
Auswahl eigener Erfüllungsgehilfen und Anbieter. Für nicht vorhersehbare, nicht von
PICTOMEDIA zu vertretende Ausfälle, Sperrungen, Funktions-, Richtlinien- oder
Preisänderungen externer Dienste wird keine Garantie übernommen.
(4) Verändert ein Drittanbieter eine wesentliche technische oder
lizenzrechtliche Voraussetzung, informieren sich die Parteien gegenseitig und stimmen eine
zumutbare Anpassung des Projekts ab. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden nur nach
vorheriger Vereinbarung.
24. Haftung
(1) PICTOMEDIA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PICTOMEDIA nur bei Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche
Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen von PICTOMEDIA.
(4) PICTOMEDIA haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich darauf
beruhen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben macht, erforderliche
Freigaben nicht besitzt, Empfehlungen nicht umsetzt oder Arbeitsergebnisse nachträglich
außerhalb des vereinbarten Umfangs verändert oder durch Dritte verändern lässt. Dies gilt
nicht, soweit PICTOMEDIA den Schaden mitverursacht hat oder eine Pflicht zur Warnung vor
einer erkennbaren Gefahr verletzt wurde.
(5) Bei Datenverlust ist die Haftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit auf
den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den
Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Absatz 1 bleibt unberührt.
(6) Sämtliche besonderen Risiko- und Haftungshinweise dieser AGB gelten
nur im Rahmen der vorstehenden Absätze und schränken die dort geregelte Haftung nicht weiter ein.
25. Referenznutzung und Veröffentlichungen durch PICTOMEDIA
(1) PICTOMEDIA darf Arbeitsergebnisse, Kundennamen, Marken oder
Projektinformationen nur als Referenz in Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen
oder Eigenwerbung verwenden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder eine andere
eindeutige gesetzliche Grundlage besteht.
(2) Erkennbare Personen werden nur mit der erforderlichen Einwilligung
oder auf einer sonstigen tragfähigen Rechtsgrundlage veröffentlicht. Bei Kindern oder
anderen besonders schutzbedürftigen Personen wird eine gesonderte Prüfung und Freigabe
vorgenommen.
(3) Beruht die Referenznutzung auf einer Einwilligung, kann diese nach
Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Rechtmäßigkeit einer bis zum Widerruf erfolgten Nutzung bleibt unberührt.
(4) Geschäftsgeheimnisse, noch nicht veröffentlichte Kampagnen und
ausdrücklich vertrauliche Inhalte werden nicht ohne Freigabe als Referenz verwendet.
26. Verbraucherstreitbeilegung
PICTOMEDIA ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
27. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl
nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in
dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von
PICTOMEDIA Gerichtsstand. PICTOMEDIA bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des
Kunden zu klagen.
(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
oder werden sie nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle
der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Branimir Martinko – PICTOMEDIA
Schorndorfer Str. 27
73650 Winterbach
Deutschland
E-Mail: info@pictomedia.eu
Telefon: +49 172 7255355
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefs oder
einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.